In unserer Einrichtung haben wir 10 eingestreute Pflegeplätze für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, davon 4 Einzelzimmer- und 6 Doppelzimmerplätze
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Unterbringung für Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Sie umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. In folgenden Fällen kann bei der Pflegekasse Kurzzeitpflege beantragt werden:
übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt
in sonstigen Krisensituationen (z. B. bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen)
Verhinderungspflege kann bei Urlaub, Krankheit oder seelischer Überforderung der Pflegeperson erbracht werden.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können diesen Betrag flexibel für beide Leistungen nutzen, ohne eine Vorpflegezeit nachweisen zu müssen. Der maximale Zeitrahmen bemisst sich individuell aus dem jeweiligen Pflegegrad und den entsprechenden Pflegesätzen.
Ansprechpartnerin
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: