In unserer Einrichtung haben wir 10 eingestreute Pflegeplätze für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, davon 4 Einzelzimmer- und 6 Doppelzimmerplätze
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Unterbringung für Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Sie umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung.
Die Pflegeversicherung erbringt in einer vollstationären Einrichtung Kurzzeitpflege jeweils für höchstens 6 Wochen oder bis zu einem Wert von derzeit 1.774 € je Kalenderjahr (Stand 2022). Der Höchstbetrag ist unabhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Der maximale Zeitrahmen bemisst sich aus dem jeweiligen Pflegegrad und den entsprechenden Pflegesätzen.
In folgenden Fällen kann bei der Pflegekasse Kurzzeitpflege beantragt werden:
übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt
in sonstigen Krisensituationen (z. B. bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen)
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege kann bei Urlaub, Krankheit/seelischer Überforderung der Pflegeperson erbracht werden, sofern eine Pflegeeinstufung in Pflegegrad 2 seit mindestens einem halben Jahr vorliegt.
Die Pflegeversicherung erbringt in einer vollstationären Einrichtung Verhinderungspflege jeweils für höchstens 6 Wochen oder bis zu einem Wert von derzeit 1.612 € je Kalenderjahr (Stand 2022). Der Höchstbetrag ist unabhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Der maximale Zeitrahmen bemisst sich aus dem jeweiligen Pflegegrad und den entsprechenden Pflegesätzen.
Während des Aufenthaltes besteht die Möglichkeit, einen „Schnuppertag“ in unserer Tagespflege am Lindenplatz zu verbringen!
Ansprechpartnerin
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: