Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter,
wir möchten Sie hiermit über die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) informieren.
Das Gesetz zielt darauf ab, Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über straf- und bußgeldbewehrte Rechtsverstöße im Unternehmen erlangen, zu schützen und ihre Rolle als Hinweisgeber („Whistleblower“) zu stärken...
Die ab Oktober fällige Gasumlage ist von allen Endkunden zu bezahlen, auch von Pflegeeinrichtungen. Grundsätzlich gilt, dass diese Kosten an die in den Einrichtungen versorgten Pflegebedürftigen weitergegeben werden dürfen...
Die Idee des Pflegeherzens geht auf das „Pflegenetzwerk Starke Partner“ im Kreis Heinsberg zurück, in dem sich mehrere Einrichtungen kooperativ zusammengeschlossen haben.