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Wohnräume

Das St. Josefhaus stellt  folgenden Wohnraum zur Verfügung:


Unterkunft in einem Einzel- oder Doppelzimmer, dessen Größe den Anforderungen des §7 WTG-DVO NRW (Wohn- und Teilhabegesetz Durchführungsverordnung) entspricht.

 

  • Einzelzimmer mit mind. 14 m²
  • Doppelzimmer mit mind. 24 m²

 

Komfort: Ein lichtdurchflutetes Foyer mit Aquarium,  Aufenthaltsräume in den Wohnbereichen, eine großzügige Gartenanlage mit Sitzgruppen und einem alten Baumbestand steigern den Lebenskomfort.