Kurzzeitpflege/
Verhinderungspflege
Im St. Josefhaus stehen acht eingestreute Pflegeplätze für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung.
Im St. Josefhaus stehen acht eingestreute Pflegeplätze für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung.
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Unterbringung für Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Sie umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung.
In folgenden Fällen kann bei der Pflegekasse Kurzzeitpflege beantragt werden:
Verhinderungspflege kann bei Urlaub, Krankheit/seelischer Überforderung der Pflegeperson erbracht werden, sofern eine Pflegeeinstufung in Pflegegrad 2 seit mindestens einem halben Jahr vorliegt.
Die Pflegeversicherung erbringt in einer vollstationären Einrichtung Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege jeweils für höchstens 6 Wochen oder bis zu einem Wert von derzeit 1.612 € je Kalenderjahr (Stand 2015). Der Höchstbetrag ist unabhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Der maximale Zeitrahmen bemisst sich aus dem jeweiligen Pflegegrad und den entsprechenden Pflegesätzen.
Frau Klinker
Tel.: +49 2404 6740-0