Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter,
wir möchten Sie hiermit über die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) informieren.
Das Gesetz zielt darauf ab, Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über straf- und bußgeldbewehrte Rechtsverstöße im Unternehmen erlangen, zu schützen und ihre Rolle als Hinweisgeber („Whistleblower“) zu stärken...